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| neue Förderrichtlinie | Eintrag vom 27.06.2012 |
Die derzeit anwendbare "Förderrichtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus zur weiteren Verbesserung der schulischen Infrastruktur im Freistaat Sachsen - FöriSIF" wurde im Sächsischen Amtsblatt Nr. 22/2012 vom 31.05.2012 veröffentlicht.
Eckdaten:
- Bezuschussung: 40% der zuwendungsfähigen Ausgaben
- Mindestumfang: 5.000 €
- Zuwendungsvoraussetzung: gültiger Medienentwicklungsplan
- Antrag muss bis zum 1. September des Vorjahres bei der SAB eingegangen sein
Weitere Infomationen dazu finden Sie auch hier.